- Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
- Maßgeblich ist das Neue Begutachtungsassessment: In sechs Modulen wird die Selbständigkeit beurteilt – Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Aus den gewichteten Modulen ergibt sich eine Punktzahl (§ 15 SGB XI).
- Welche Punktzahl führt zu welchem Pflegegrad?
- Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Entscheidend ist der Grad der Selbständigkeit, nicht der Zeitaufwand der Pflege.
- Wie stelle ich den Antrag?
- Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person geführt wird (§ 33 SGB XI). Er ist an keine Form gebunden; Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Die Begutachtung erfolgt anschließend durch den Medizinischen Dienst.
- Wie lange darf die Entscheidung dauern?
- Die Pflegekasse hat grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang zu entscheiden. Wird die Frist ohne ausreichenden Grund überschritten, hat sie je begonnene Woche der Verspätung 70 Euro zu zahlen (§ 18 Abs. 3b SGB XI).
- Welche Pflegekosten wirken sich steuerlich aus?
- In Betracht kommen mehrere Wege, die sich gegenseitig ausschließen können: außergewöhnliche Belastungen für eigene Krankheits- und Pflegekosten, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen (§ 33 EStG), der Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 3 EStG), der Pflege-Pauschbetrag bei unentgeltlicher häuslicher Pflege (§ 33b Abs. 6 EStG) sowie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG). Welcher Weg günstiger ist, hängt von den Verhältnissen ab.
- Was gilt, wenn der Antrag abgelehnt wird?
- Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden (§ 84 SGG). Das Gutachten ist auf Verlangen zu überlassen; es lohnt, die dort vergebenen Punkte je Modul mit der eigenen Einschätzung abzugleichen.
- Kann ein höherer Pflegegrad beantragt werden?
- Ja. Verschlechtert sich der Zustand, kann jederzeit ein Höherstufungsantrag gestellt werden; die Pflegekasse veranlasst dann eine erneute Begutachtung.
Allgemeine Information zur Rechtslage, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie eine Regelung bei Ihnen greift, richtet sich nach Ihren Verhältnissen.